AGB

1. Nutzungsumfang

1.1 Die Fight Legion 25 gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Kampfsportschule bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen.
1.2 Für minderjährige vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. Kampfsportschulenutzung

2.1 Bei Nutzung der Kampfsportschule unterliegt das Mitglied der in der Kampfsportschule jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/der Kampfsportschule und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Kampfsportschule, der Ordnung und Sicherung oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.2 Die Kampfsportschule ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Alle Produkte und Leistungen, die die Kampfsportschule zusätzlich anbietet, können vom Mitglied mit Bargeld bezahlt werden.

3. Pflichten des Mitglieds

Die Mitgliedschaft bei Fight Legion 25 ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung von EUR 150,- für jeden Verstoß. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Kampfsportschule bleibt unberührt.

4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

4.1 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus des Monatsersten des jeweiligen Kalendermonats (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet.
4.2 Bei neuem Vertragsabschluss werden die Aufnahmegebüren mit dem ersten Beitrag verrechnet/abgebucht.
4.3 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4 Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Kampfsportschule behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.5 Der Mitgliedsbetrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Für das Mitglied fallen bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten an.

5. Dauer der Mitgliedschaft

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten/24 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder der Kampfsportschule unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegen über der Kampfsportschule schriftlich zu erklären.

6. Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft

6.1 Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit oder einem vergleichbaren vorübergehenden Verhinderungsgrund für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- an. Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2 Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde welche mehr als 50 Kilometer zu der Kampfsportschule-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben.

7. Verhalten in der Kampfsportschule

7.1 Es ist nicht gestattet, in der Kampfsportschule zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Antibiotika), sind in der Kampfsportschule untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Kampfsportschule anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist die Kampfsportschule berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen.
7.2 Das Mitbringen von Begleitpersonen, außer von der Kampfsportschule vorgeschriebenen Tagen.

8. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Kampfsportschule zurückzuführen. Eine Haftung der Kampfsportschule für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kampfsportschule oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. Datenschutz

Die Kampfsportschule erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Kampfsportschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Kampfsportschule auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die Kampfsportschule berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
10.2 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Kampfsportschule aufrechnen.
10.3 Die Kampfsportschule ist in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie berechtigt, die Betreuung seiner Mitglieder ‚digital‘ (z.B. via App und elektronischem Trainingsplan) durchzuführen.
10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

(Stand: 01/2026)

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